Bedingungen zur gesetzlichen Mängelhaftung

1. Anwendungsbereich

  • Diese Regelungen erfassen sämtliche Verbraucherkäufe, die über den Online-Shop von isqavon abgeschlossen werden.
  • Sie gelten für:
    • Werkzeugtaschen;
    • Umhängetaschen;
    • Rucksäcke;
    • Reisetaschen;
    • Sporttaschen;
    • Haustier-Transporttaschen;
    • Gürteltaschen;
    • Geldbörsen;
    • Laptoptaschen;
    • Aktentaschen.
  • Vertragspartner:
    • isqavon
    • 1736 Eastern Rd
    • South Daytona, FL 32119
    • Vereinigte Staaten.
  • Gegenstand dieser Regelungen sind:
    • Sachmängel;
    • Rechtsmängel;
    • Falschlieferungen;
    • unvollständige Lieferungen;
    • beschädigt eingegangene Waren;
    • gesetzliche Abhilfemaßnahmen.
  • Zwingende deutsche und europäische Verbraucherrechte haben Vorrang.

2. Bedeutung der gesetzlichen Mängelhaftung

  • Die gesetzliche Mängelhaftung entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags.
  • Sie setzt keine zusätzliche Garantieerklärung voraus.
  • Ein gesetzlicher Mängelanspruch wird nicht abhängig gemacht von:
    • freiwilliger Registrierung;
    • Kundenkonto;
    • Originalverpackung;
    • vorheriger Nutzung des freiwilligen Rückgabeverfahrens;
    • Zustimmung eines Herstellers.
  • Diese Regelungen begründen keine gesonderte:
    • Händlergarantie;
    • Herstellergarantie;
    • Haltbarkeitsgarantie;
    • Beschaffenheitsgarantie.
  • Eine freiwillige Garantie gilt ausschließlich, wenn für das konkrete Produkt eine gesonderte Garantieerklärung vorliegt.

3. Verhältnis zu anderen Kundenrechten

  • Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig von:
    • dem 14-tägigen Widerrufsrecht;
    • dem freiwilligen 30-tägigen Rückgaberecht;
    • einer Stornierung vor Versand;
    • einer freiwilligen Herstellergarantie.
  • Das Widerrufsrecht setzt keinen Mangel voraus.
  • Ein Mängelanspruch betrifft eine Abweichung von den vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen bei Gefahrübergang.
  • Der Ablauf der Widerrufs- oder Rückgabefrist beendet keine fortbestehenden Gewährleistungsansprüche.
  • Die Inanspruchnahme einer freiwilligen Garantie schließt Ansprüche gegenüber isqavon nicht aus.

4. Gesetzliche Grundlagen

5. Anforderungen an eine vertragsgemäße Ware

  • Eine Ware entspricht dem Vertrag, wenn sie bei Gefahrübergang:
    • die vereinbarte Beschaffenheit besitzt;
    • für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist;
    • mit vereinbartem Zubehör geliefert wird;
    • erforderliche Anleitungen enthält;
    • die objektiv erwartbaren Eigenschaften erfüllt.
  • Objektive Anforderungen umfassen:
    • Eignung zur gewöhnlichen Verwendung;
    • übliche Qualität vergleichbarer Waren;
    • Eigenschaften, die nach Art und öffentlicher Beschreibung erwartet werden dürfen;
    • angemessene Verpackung;
    • gesetzlich erforderliche Sicherheits- und Nutzungshinweise.
  • Individuell vereinbarte Eigenschaften haben Vorrang vor allgemeinen Produktangaben.

6. Beurteilung produktspezifischer Merkmale

  • Abhängig vom Artikel werden insbesondere bewertet:
    • Material;
    • Materialzusammensetzung;
    • Abmessungen;
    • Farbe;
    • Verarbeitung;
    • Nähte;
    • Tragfähigkeit;
    • Gurte;
    • Griffe;
    • Schnallen;
    • Reißverschlüsse;
    • Innenfächer;
    • Zubehör;
    • Verwendungszweck;
    • Pflegehinweise;
    • Sicherheitsinformationen.
  • Bei Haustier-Transporttaschen werden ergänzend beurteilt:
    • Innenmaße;
    • Belastungsgrenze;
    • Belüftung;
    • Bodenstabilität;
    • Verschlusssicherheit.
  • Maßgeblich ist der Informationsstand, der beim Bestellabschluss Vertragsbestandteil geworden ist.

7. Sachmangel und Falschlieferung

  • Eine gesetzlich relevante Abweichung liegt insbesondere vor, wenn:
    • ein anderer Artikel geliefert wurde;
    • Farbe oder Ausführung nicht der Bestellung entsprechen;
    • die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht;
    • eine vereinbarte Eigenschaft fehlt;
    • die übliche oder vorausgesetzte Verwendung beeinträchtigt ist;
    • die Verarbeitung fehlerhaft ist;
    • die Ware beschädigt eintrifft;
    • Bestandteile oder Zubehör fehlen;
    • ein Sicherheitsmangel besteht.
  • Die Beurteilung richtet sich nach:
    • Bestellinhalt;
    • Produktbeschreibung;
    • Zustand bei Gefahrübergang;
    • Art und Verwendungszweck;
    • gesetzlichen Anforderungen.

8. Maße, Farbe und herstellungsbedingte Unterschiede

  • Geringfügige Unterschiede sind nur dann vertragsgemäß, wenn:
    • sie innerhalb üblicher Toleranzen liegen;
    • keine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft betroffen ist;
    • Funktion und Sicherheit erhalten bleiben;
    • die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt wird.
  • Bildschirm- oder lichtbedingte Farbunterschiede sind nur bei geringfügiger Abweichung unbeachtlich.
  • Keine bloße Toleranz liegt vor bei:
    • erheblich abweichenden Maßen;
    • Lieferung einer anderen Farbe;
    • abweichendem Material;
    • anderer Produktfunktion;
    • fehlender vereinbarter Ausstattung.
  • Interne Fertigungstoleranzen dürfen gesetzliche Mängelrechte nicht verkürzen.

9. Verschleiß und Alterung

  • Gewöhnlicher Verschleiß ist kein ursprünglicher Mangel, wenn:
    • er aus normaler Nutzung folgt;
    • kein bereits vorhandener Fehler ursächlich war.
  • Übliche Veränderungen umfassen je nach Produkt:
    • Abrieb;
    • Gebrauchsspuren;
    • materialtypische Alterung;
    • gewöhnliche Abnutzung beweglicher Teile;
    • geringfügige Farbveränderungen.
  • Ungewöhnlich früher oder starker Verschleiß wird nicht allein als normale Abnutzung eingeordnet.
  • Die Prüfung berücksichtigt:
    • Produktart;
    • Nutzungsdauer;
    • Nutzungsintensität;
    • Pflege;
    • gesetzliche Beweislast.

10. Schäden durch Behandlung nach der Lieferung

  • Ein ausschließlich nach Gefahrübergang verursachter Schaden fällt nicht unter die Mängelhaftung, wenn er beruht auf:
    • zweckwidriger Verwendung;
    • erheblicher Überlastung;
    • ungeeigneter Reinigung;
    • fehlerhafter Lagerung;
    • übermäßiger Feuchtigkeit;
    • extremer Hitze oder Kälte;
    • Feuer;
    • aggressiven Chemikalien;
    • scharfen Gegenständen;
    • äußeren Schnitten oder Stößen;
    • unsachgemäßer Veränderung;
    • nicht fachgerechter Reparatur.
  • Diese Regelung:
    • begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss;
    • ändert keine gesetzliche Beweislast;
    • beseitigt keinen Anspruch bei einem mitursächlichen ursprünglichen Fehler.

11. Pflege- und Nutzungshinweise

  • Maßgebliche Pflegeinformationen befinden sich je nach Produkt:
    • auf der Produktseite;
    • auf einem Etikett;
    • auf der Verpackung;
    • in beigefügten Unterlagen.
  • Sie betreffen insbesondere:
    • Reinigung;
    • Trocknung;
    • zulässige Belastung;
    • Feuchtigkeit;
    • Temperatur;
    • Lagerung;
    • geeignete Pflegemittel.
  • Fehlende, widersprüchliche oder unverständliche Anleitungen werden nach den gesetzlichen Mängelvorschriften beurteilt.

12. Verjährungsdauer

  • Für neue Waren beträgt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist:
    • zwei Jahre ab Ablieferung.
  • Die Frist wird nicht:
    • durch die 30-tägige Rückgaberegelung ersetzt;
    • von der Originalverpackung abhängig gemacht;
    • durch diese Bedingungen verkürzt.
  • Bei arglistigem Verschweigen gelten die besonderen gesetzlichen Fristen.
  • Gesetzliche Regelungen über Hemmung und Neubeginn bleiben bestehen.

13. Beweislast und gesetzliche Vermutung

  • Zeigt sich innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, greift nach den gesetzlichen Voraussetzungen die Vermutung, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
  • Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Vermutung unvereinbar ist mit:
    • der Art der Ware;
    • der Art des festgestellten Zustands.
  • Innerhalb dieses Zeitraums wird vom Verbraucher kein gesetzlich unzulässiger Nachweis der konkreten Fehlerursache verlangt.
  • Nach Ablauf des Vermutungszeitraums gelten die allgemeinen gesetzlichen Beweisregeln.

14. Einreichung einer Mängelanzeige

  • Eine Mängelanzeige ist vorzugsweise per E-Mail einzureichen:
  • Zur Zuordnung sollte die Nachricht enthalten:
    • Vor- und Nachname;
    • Bestellnummer;
    • Produktbezeichnung;
    • Beschreibung der Abweichung;
    • Zeitpunkt der Feststellung;
    • geeignete Fotos;
    • Angaben zur Nutzung, soweit für die Prüfung erforderlich.
  • Das Fehlen einzelner nicht zwingender Angaben:
    • beseitigt keine gesetzlichen Ansprüche;
    • verschiebt keine gesetzliche Beweislast;
    • führt nicht automatisch zur Ablehnung.
  • Vollständige Kartendaten dürfen nicht per E-Mail übermittelt werden.

15. Bearbeitungsstufen

  • Die Bearbeitung einer Mängelanzeige umfasst:
    • Eingang und Dokumentation;
    • Zuordnung zur Bestellung;
    • Abgleich mit der Produktbeschreibung;
    • Prüfung übermittelter Angaben;
    • Anforderung erforderlicher Ergänzungen;
    • Bewertung der gesetzlichen Ansprüche;
    • Auswahl der geschuldeten Abhilfe;
    • Durchführung;
    • Abschlussmitteilung.
  • Verlangte Zusatzinformationen werden auf den sachlich erforderlichen Umfang begrenzt.
  • Die Prüfung berücksichtigt:
    • Produktart;
    • Schwere der Abweichung;
    • Nutzungsdauer;
    • Interessen des Verbrauchers;
    • gesetzliche Fristen.

16. Vorrang der Nacherfüllung

  • Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Käufer grundsätzlich Nacherfüllung zu.
  • Der Käufer wählt zwischen:
    • Beseitigung des Mangels;
    • Lieferung einer mangelfreien Ware.
  • Die ausgewählte Art wird nur bei Vorliegen gesetzlicher Gründe verweigert, insbesondere bei:
    • Unmöglichkeit;
    • unverhältnismäßigen Kosten.
  • Die Nacherfüllung erfolgt:
    • innerhalb angemessener Zeit;
    • ohne erhebliche Unannehmlichkeiten;
    • unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks.
  • Erforderliche Nacherfüllungskosten trägt isqavon nach den gesetzlichen Vorschriften.

17. Rücksendung zur Prüfung oder Nacherfüllung

  • Vor dem Rückversand wird eine Abstimmung per E-Mail empfohlen:
  • Rücksendeadresse:
    • isqavon
    • 1736 Eastern Rd
    • South Daytona, FL 32119
    • Vereinigte Staaten.
  • Die Ware sollte:
    • transportsicher verpackt werden;
    • der Bestellung eindeutig zugeordnet sein;
    • die zur Prüfung erforderlichen Bestandteile enthalten.
  • Die Originalverpackung ist keine Voraussetzung für gesetzliche Ansprüche.
  • Bei bestätigtem Mangel werden notwendige Rücksendekosten nach den gesetzlichen Bestimmungen getragen.

18. Minderung, Rücktritt und Schadensersatz

  • Unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen zusätzlich:
    • Kaufpreisminderung;
    • Rücktritt;
    • Schadensersatz;
    • Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • Diese Rechte greifen insbesondere, wenn:
    • Nacherfüllung verweigert wird;
    • Nacherfüllung fehlschlägt;
    • eine angemessene Frist erfolglos endet;
    • eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist;
    • der Mangel nach Nacherfüllung erneut auftritt.
  • Die Reihenfolge und Voraussetzungen richten sich nach dem Gesetz.

19. Rückzahlung

  • Eine geschuldete Rückzahlung erfolgt:
    • über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel;
    • ohne Bearbeitungsgebühr;
    • ohne Verwaltungsgebühr.
  • Die Erstattungsanweisung erfolgt spätestens:
    • innerhalb von 14 Tagen nach abschließender Feststellung des Anspruchs.
  • Zusätzliche Buchungszeiten richten sich nach:
    • Authorize.Net;
    • Visa, Mastercard, American Express oder JCB;
    • kartenausgebendem Institut.
  • Im Kaufpreis enthaltene Steuern und DDP-Abgaben werden bei vollständiger Rückabwicklung nicht zusätzlich abgezogen.

20. Freiwillige Herstellergarantien

  • Eine Herstellergarantie gilt nur bei ausdrücklicher produktbezogener Ausweisung.
  • Die Garantieerklärung enthält:
    • Garantiegeber;
    • Dauer;
    • räumlichen Umfang;
    • Voraussetzungen;
    • Leistungen;
    • Verfahren.
  • Die Herstellergarantie:
    • besteht neben der gesetzlichen Mängelhaftung;
    • ersetzt keine Ansprüche gegenüber isqavon;
    • verkürzt keine gesetzlichen Fristen.

21. Produktsicherheit und Produkthaftung

  • Sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sind zu melden an:
  • Bei einem unmittelbaren Sicherheitsrisiko ist die weitere Nutzung einzustellen.
  • Unberührt bleiben Ansprüche wegen:
    • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
    • Vorsatz;
    • grober Fahrlässigkeit;
    • zwingender Produkthaftung.

22. Datenschutz im Gewährleistungsverfahren

  • Verarbeitet werden:
    • Name;
    • Kontaktdaten;
    • Bestellnummer;
    • Produktinformationen;
    • Mangelbeschreibung;
    • Fotos;
    • Versand- und Erstattungsinformationen;
    • Kommunikationsverlauf.
  • Die Verarbeitung dient:
    • Zuordnung;
    • Prüfung;
    • Nacherfüllung;
    • Rückzahlung;
    • gesetzlicher Dokumentation.
  • Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

23. Kontaktstelle

  • Gewährleistungsanfragen:
    • isqavon
    • 1736 Eastern Rd
    • South Daytona, FL 32119
    • Vereinigte Staaten
    • E-Mail: assistance@isqavon.com
    • Telefon: +1 (386) 194-6307.

24. Gesetzlicher Vorrang

  • Keine Bestimmung:
    • schließt gesetzliche Mängelrechte aus;
    • verkürzt Verjährungsfristen;
    • verändert die Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers;
    • begrenzt zwingende Produkthaftung.
  • Bei einer Abweichung gilt die gesetzliche Vorschrift.